Foto- / Drehgenehmigungen
Ansprechpartner
Film-, Foto- und Tonaufnahmen - insbesondere für kommerzielle Zwecke - in Fahrzeugen, an Haltestellen sowie auf dem Betriebsgelände eines Verkehrsunternehmens sind genehmigungspflichtig.
Wenn Sie Film-, Foto- oder Tonaufnahmen durchführen möchten, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen: